Mit Herkunftsnachweis und Unbedenklichkeitsbescheinigung

 

Zu unserem Leistungsspektrum zählt auch die Annahme und Verwertung von Erdaushub. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich unbelasteter, natürlich gewachsener Erdaushub angenommen werden darf, der zudem frei von Fremdstoffen (Kunststoff, Holz, Glas, Bauschutt, Metallen etc.) sein muss.
Vor jeder Anlieferung ist die Herkunft und Unbedenklichkeit des Bodenmaterials nachzuweisen und von der Annahmestelle freizugeben.

Für Aushubmengen von unter 500 m³ kann - bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen - der Nachweis mittels „Vereinfachter Erklärung über die Herkunft und Unbedenklichkeit von Bodenaushub" erfolgen.

Für Baumaßnahmen, bei denen mehr als 500 m³ (ca. 800 t) Bodenaushub anfallen, ist durch einen sachverständigen Gutachter die Unschädlichkeit des Erdaushubs nachzuweisen. Die Grundlage für die Begutachtung bildet für kulturfähigen Oberboden die „Bundesbodenschutzverordnung" (BbodSchV) sowie für undifferenzierten Bodenaushub die „Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums Baden-Württemberg für die Verwertung von als Abfall eingestuften Bodenmaterials"